Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe können rechtlich selbstständige Inklusionsunternehmen (IU) sein oder unselbstständige Inklusionsabteilungen oder Inklusionsbetriebe.

Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen oder behinderten oder von Behinderung bedrohten psychisch kranken Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Zwischen 30 bis 50 Prozent der Belegschaft müssen zu diesem Personenkreis gehören. Die Beschäftigten erhalten dort arbeitsbegleitende Betreuung, berufliche Weiterbildung und die Teilnahmemöglichkeit an außerbetrieblichen Trainings- und Bildungsmaßnahmen. Damit soll diesen Personen die Qualifizierung für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Inklusionsbetriebe können sowohl rechtlich selbstständige Inklusionsunternehmen als auch rechtlich unselbstständige Inklusionsabteilungen oder Inklusionsbetriebe sein.

Das Integrationsamt fördert Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und die betriebswirtschaftliche Beratung von Inklusionsbetrieben. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung von Maschinen, EDV-Ausstattungen, Einrichtungsgegenständen oder Kosten für ein Gründungsgutachten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

15.06.2026 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg