Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

Logo Service Baden Württemberg

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert.

Alleinerziehende

Viele Mütter und Väter erziehen ihre Kinder alleine. Für ihre finanzielle Unterstützung sorgt der Unterhaltsanspruch, den das Kind gegen den anderen Elternteil hat. Der nicht erziehende Elternteil ist verpflichtet, sich abhängig von seinem Einkommen an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen. Ist er dazu nicht in der Lage oder entzieht er sich der Durchsetzung der Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Hinweis: Das Jugendamt kann gegebenenfalls als Beistand bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen helfen.

Vertiefende Informationen

  • Näheres zum Unterhalt können Sie im Kapitel "Scheidungsfolgen" nachlesen. Sie finden dort auch Informationen zu Themen wie Elterliche Sorge und Umgangsrecht.
  • Bei Erziehungsproblemen, können Sie sich an eine Familienberatungsstelle oder an das Jugendamt wenden. Kontakt zu Beratungsstellen, die neben Paarberatung meist auch Beratung in Erziehungsfragen anbieten, finden Sie im Kapitel "Hilfen und Beratungsstellen für Familien".
  • Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie im Kapitel "Hilfen zur Erziehung".
  • Als Alleinerziehender kommen selbstverständlich auch alle finanziellen Hilfen für Familien für Sie in Betracht. Im gleichnamigen Kapitel finden Sie die einzelnen Hilfsangebote als Verfahrensbeschreibungen aufgelistet.
  • Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten Sie eine steuerliche Begünstigung.

Freigabevermerk

24.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg