Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Berufliche Anerkennung

Für berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland verbindlich feststellen lassen, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist.

Dabei vergleichen die zuständigen Stellen den ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss. Sie berücksichtigen bei der Prüfung formale Kriterien wie beispielsweise Inhalt und Dauer der Ausbildung.

Das ist derzeit für 325 staatlich anerkannte duale Ausbildungsberufe möglich.

Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung vorgeschrieben. Erst danach dürfen Sie in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten. Reglementiert sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind.

Hinweis: Das Regierungspräsidium Stuttgart führt in der Zeugnisanerkennungsstelle (Referat 71) das Bewertungsverfahren für folgende Berufe durch:

  • Erzieher und Erzieherinnen
  • Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen
  • Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen
  • Sport-/Gymnastiklehrer und -lehrerinnen im freien Beruf

Zur Online-Antragstellung gelangen Sie hier.

Im Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe Landesgesundheitsamt (Referat 95.2) wird das Bewertungsverfahren für Gesundheitsfach- und Pflegeberufe, sowie soziale Berufe durchgeführt.

Das Regierungspräsidium Tübingen führt das Bewertungsverfahren für Lehrkräfte durch.

Die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin können Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragen.

Freigabevermerk

24.06.2024 Regierungspräsidium Stuttgart