Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Finanzierung

Neben einem kompetenten Management und einer guten marktfähigen Idee benötigen Sie für eine erfolgreiche Unternehmensgründung genügend Startkapital. Durch eine solide Finanzierung können Sie auftretenden Finanzproblemen besser begegnen. Lesen Sie mehr zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten in den folgenden Kapiteln:

Beachten Sie bei der Finanzierungsplanung vor allem folgendes:

Exakte Gründungsplanung

Zur Gründungsplanung gehört unter anderem die exakte Ermittlung des kurz- und langfristigen Kapitalbedarfs. Dieser sollte sich immer am Bedarf der Gründerin oder des Gründers und seines Vorhabens orientieren und auch den Finanzierungszeitraum mit einbeziehen. Grundlage einer jeden Gründungsfinanzierung ist zunächst das vorhandene Eigenkapital. Den weiteren Kapitalbedarf können Sie durch Fremdkapital decken.

Startkapital

Je nach Unternehmensausrichtung benötigen Sie unterschiedlich hohes Startkapital. Es hängt unter anderem von folgenden Punkten ab:

  • ob Sie im Haupt- oder Nebenerwerb gründen
  • ob es sich um eine Unternehmensnachfolge handelt
  • wie Ihr Unternehmen aufgestellt sein soll

Je nach Vorhaben und Potenzial der Idee gibt es verschiedene Möglichkeiten, um an das notwendige Kapital zu gelangen.

Beispiele für Fehler bei der Gründungsfinanzierung

  • zu wenig Eigenkapital
  • keine rechtzeitigen Verhandlungen mit der Hausbank
  • zu hohe Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredites zur Finanzierung von Investitionen
  • zu hohe Lieferantenverbindlichkeiten
  • unzureichende Planung des Kapitalbedarfs
  • kein Einsatz von öffentlichen Finanzierungshilfen
  • unkritische Aufnahme von sogenannten "problemlosen" und "billigen" Krediten

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg