Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Was wird gewählt

Bei der Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.
Die Anzahl der Abgeordnetensitze wurde nach der Entscheidung des Vereinigten Königreiches, die Europäische Union zu verlassen, für die Wahlperiode 2019 bis 2024 von bisher 751 auf 705 Abgeordnetensitze verringert. Auf Deutschland entfallen weiterhin 96 Abgeordnetensitze.
Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt fünf Jahre.
Die Mitglieder des Parlaments bilden Fraktionen. Diese sind keine nationalen, sondern parteipolitische Zusammenschlüsse.

Das Wahlverfahren richtet sich überwiegend nach nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland ist dies das Europawahlgesetz, das durch die Europawahlordnung ergänzt wird. Danach erhalten die Vertreter und Vertreterinnen aus Deutschland ihr Mandat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

Ein Verfahren, vorzeitige Neuwahlen durchzuführen, ist nicht vorgesehen.

Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 26. Mai 2019 statt. Die nächste Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Freigabevermerk

26.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg