Weiter auf Klimaschutzkurs

Die Stadt Weinheim bleibt zielgenau auf Klimaschutzkurs – das zeigt die Tagesordnung des Ausschusses für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung, der am Mittwoch, 29. Januar, 18 Uhr, öffentlich im Großen Rathaus-Sitzungssaal tagt.
 

Einen beträchtlichen Teil der Tagesordnung nimmt das energiepolitische Arbeitsprogramm zum „European Energy Award“ ein, in dem sich die Stadt anerkannten Kriterien stellt. Daraus entsteht ein Integriertes Klimaschutzkonzept, das die Treibhausgasneutralität bis spätestens 2040 zum Ziel hat und somit konform geht mit dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg. Es enthält ein Klimaschutz-Leitbild und ein Konzept für die klimaneutrale Verwaltung bis 2035.
Der Ausschuss soll dem Gemeinderat (der dann am 5. Februar tagt) für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen im Haushalt 2025 erforderliche Mittel von 455 000 Euro bereitstellen. Das entspricht einem Schlüssel von zehn Euro pro Einwohner. Der Gemeinderat entscheidet mit dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm (EPAP) jedes Jahr über die Maßnahmen und deren Finanzierung für das Folgejahr.
Auch die weiteren Themen haben mit Umwelt- und Klimaschutz zu tun. Zum einen geht es um den nächsten großen Bauabschnitt bei der Kanalsanierung  der Ortsdurchfahrt im Odenwald-Ortsteil Oberflockenbach.
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und das Tiefbauamt der Stadt Weinheim planen die
Kanalauswechselung und den Straßenneubau zwischen Bildstockweg und Götzstraße und Teilen der Götzstraße. Die Baumaßnahme beginnt an der Kreuzung Bildstockweg und endet weiter westlich etwa 100 Meter  nach der Kreuzung Götzstraße. Die Arbeiten werden in mehreren Bauphasen ausgeführt, um den Verkehr weitestgehend ohne Vollsperrung zu gewährleisten. Es ist ein Ausführungszeitraum von März 2025 bis
September 2026 geplant. Der Gemeinderat soll den Auftrag hierfür an die Firma Reif Bauunternehmung GmbH & Co. in Rastatt mit einer Angebotssumme in Höhe von 2.173.008,69 brutto vergeben.
Schließlich geht es um die Ausübung eines Vorkaufsrechtes für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück am Hammerweg. Dieses kann die Stadt geltend machen durch eine Satzung, mit der sie bei Verkaufsfällen in den Kaufvertrag eintreten kann, wenn sich die jeweiligen Grundstücke auf einem Öko-Konto als Ausgleichsmaßnahme anrechnen lassen. Denn das Amt für Stadtentwicklungen argumentiert, dass bei Bauleitplanverfahren insbesondere die Suche nach baurechtlichen, naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen immer wieder eine sehr
langwierige Aufgabe darstellen. Zur Tagesordnung gehören auch Anfragen der Ausschussmitglieder.