Bebauungsplan Nr.1/02-19 für den Bereich "Mannheimer Straße/Weststraße/Viernheimer Straße"

Uebersicht Geltungsbereich

Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 30.11.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/02-19 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Mannheimer Straße/Weststraße/ Viernheimer Straße" beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Im Osten von einem gemischt genutzten Gebäude im Bereich Bahntrasse/Mannheimer Straße,

Im Norden von der Viernheimer Straße und Wohngebäuden in Weststraße und Viernheimer Straße,

Im Westen von der Weststraße,

Im Süden von der Mannheimer Straße.

Verfahrensstand

Nach Abstimmung der Vorhabenplanung mit dem Vorhabenträger wird diese dem Ausschuß für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt.