Organisation
Allgemeines
Gesetzliche Grundlagen für den Gutachterausschuss sind u.a. das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie Landesverordnungen gemäß § 199 BauGB (für Baden-Württemberg die Verordnung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem BauGB (GuAVO)).
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören u.a. gemäß § 193 Abs. 1 und 5 BauGB:
- die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung;
- die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten;
- die Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten (z.B. Vergleichswertfaktoren, Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze und Indexreihen) und Veröffentlichung in einem Marktbericht;
- die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Rechten an Grundstücken, über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und andere Vermögensnachteile
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss gemäß § 192 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) einer Geschäftsstelle. Diese ist organisatorisch bei der Stadt Weinheim beim Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation eingerichtet. Fachlich untersteht die Geschäftsstelle ausschließlich der Weisung des Gutachterausschusses bzw. dessen Vorsitzenden.
Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören u.a.:
- die Führung der Verwaltungsgeschäfte für den Gutachterausschuss bzw. den Vorsitzenden;
- die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung;
- die fachliche Ableitung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte;
- die fachliche Ableitung „erforderlicher Daten der Wertermittlung“
- die Veröffentlichung dieser Daten in Immobilienmarktberichten;
- die Vorbereitung, Erstellung, Ausfertigung und Übersendung der Verkehrswertgutachten sowie Wertermittlungen für Kommunen und Sozialbehörden;
- die Entgegennahme und Registrierung der Anträge, sowie die Prüfung der Antragsberechtigung und der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit;
- die verwaltungsmäßige Vorbereitung und Abwicklung der Ausschusssitzungen;
- die Festsetzung der Entschädigungen der ehrenamtlichen Gutachter;
- die Festsetzung und Veranlagung der Gebühren;
- die Erstattung von Berichten und Zusammenstellungen an die zuständige Aufsichtsbehörde (über erstattete Wertgutachten, Bodenrichtwertauskünfte usw.);
- die antragsgemäße Übermittlung der Kaufpreissammlung an das zuständige Finanzamt; die Urkunden- und Aktenvorlage an Gerichte und Staatsanwaltschaften;
Mitglieder des Gutachterausschusses
Seine ehrenamtlich tätigen Mitglieder sind gemäß GuAVO auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie sind im Wesentlichen Sachverständige u.a. aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen sowie der Immobilienwirtschaft und Finanzverwaltung.
Der Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis besteht derzeit aus der Vorsitzenden, 14 Stellvertreter/innen sowie weiteren ehrenamtlichen Gutachter/innen und Vertretern der Finanzverwaltung für den Bereich zuständigen Finanzämter Heidelberg, Mannheim-Neckarstadt und Weinheim.
Bei der Zusammensetzung des Gutachterauschusses ist jede Gemeinde bzw. Stadt entsprechend der Einwohnerzahl gestaffelt mit bis zu 8 Gutachtern vertreten.
Das Gleichgewicht der Stimmen und die interdisziplinäre Zusammensetzung garantiert neutrale und fachkundige Marktbeobachtungen und Lösungen komplexer Bewertungsaufgaben.