Transparenz am Grundstücksmarkt
Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis hat neue Richtwerte veröffentlicht
Weinheim. Der Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Weinheim hat jetzt die Bodenrichtwerte zum Stand 1. Januar 2024 veröffentlicht. Die neuen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite www.gutachterausschuesse-bw.de einsehbar.
Insgesamt hat das Gremium des Gutachterausschusses für die Kommunen im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis 414 Bodenrichtwertzonen in Einzelsitzungen mit den Gutachtern aus den Mitgliedsgemeinden untersucht, davon 105 als Landwirtschaftliche Flächen, 280 bebaute oder bebaubare Flächen und 29 als sonstige Flächen.
Dabei geht der Ausschuss so vor: Die beschlossenen Bodenrichtwerte stellen den durchschnittlichen Wert aller Grundstücke einer Zone dar und beziehen sich auf ein durchschnittliches, fiktiv unbebautes Grundstück, das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Bebauung ist bei den Bodenrichtwerten also nicht vorrangig zu berücksichtigen. Der tatsächliche Wert des einzelnen Grundstücks kann also vom Bodenrichtwert abweichen. Abweichungen können sich zum Beispiel bei sehr tiefen Grundstücken oder einer anderen Nutzung ergeben. Auch treffen Bodenrichtwerte oder die Zuordnung einzelner Grundstücke zu keiner Zone eine baurechtliche Aussage. Der Gutachterausschuss weist darauf hin, dass die bereitgestellten Bodenrichtwerte nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden sind. Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B sind auf der Internetseite an anderer Stelle dargestellt.
Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind tatsächlich getätigte Käufe über unbebaute Grundstücke und Abrissgrundstücke, die beim Gutachterausschuss in der Kaufpreissammlung erfasst wurden. Daraus werden entweder durch direkten Vergleich oder in kaufpreisarmen Lagen mithilfe statistischer Mittel die Werte abgeleitet. Diese werden im Anschluss noch mit den allgemeinen Entwicklungen am Immobilienmarkt und lokalen Entwicklungen (wie dem Abgleich mit Festlegungen und Entwicklungen in benachbarten Gemeinden und Gutachterausschüssen) abgeglichen. Schlussendlich findet noch eine Beurteilung durch die örtlichen Sachverständigen des Gutachterausschusses statt, bevor die Bodenrichtwerte beschlossen und veröffentlicht werden. Der Bodenrichtwert macht damit - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - das tatsächliche Geschehen am Grundstücksmarkt transparent.
Neben den aktuellen Richtwerten können auch historische Bodenrichtwerte, wie die zuletzt vom Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis veröffentlichten des Jahres 2022 abgerufen und mittels Schieber den aktuellen Werten gegenübergestellt werden.
Weitergehende Informationen auch zur Anwendung der Bodenrichtwerte sowie ein Bewertungsmodell für übertiefe Grundstücke und eines für abweichende Nutzungen finden sich auf der Internetseite www.gutachterausschuesse-bw.de im Menüpunkt „Örtliche Fachinformationen anzeigen“.