Klimaschutz-Förderprogramme der Stadt Weinheim
Die Stadt Weinheim fördert verschiedene Maßnahmen für den Klimaschutz.
Hier finden Sie die Links zu den aktuellen Förderprogrammen:
Die Stadt Weinheim fördert verschiedene Maßnahmen für den Klimaschutz.
Hier finden Sie die Links zu den aktuellen Förderprogrammen:
Vorbilder, die zeigen, wie etwas besser getan werden kann als normalerweise, sind beim Umwelt- und Klimaschutz enorm wichtig. Oftmals werden solche Projekte ehrenamtlich oder mit nur wenigen bezahlten Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen, aber umso mehr Engagement, durchgeführt. Der Mangel an finanziellen Ressourcen kann dann dazu führen, dass das Potenzial der Organisation oder des Projekts nicht voll ausgeschöpft werden kann. Im schlimmsten Fall kann ein Projekt gar nicht durchgeführt werden oder eine Organisation muss ihre Tätigkeit einstellen.
Die Stadt Weinheim möchte mit dieser Förderung innovative Ideen und engagierte Menschen fördern, ermutigen und unterstützen. Der Fokus liegt dabei ausdrücklich auf Umwelt- und Klimaschutz. Wichtig ist der Stadtverwaltung dabei auch eine langfristige Ausrichtung, eine transparente Darstellung und der Wille, sich als Vorbild der Öffentlichkeit zu präsentieren und andere Menschen zum Nachahmen anzuregen.
Die maximale Fördersumme pro Organisation bzw. Projekt beträgt 5.000€. Es genügt ein formloser Antrag, der allerdings den Vorgaben der Förderrichtlinie folgen muss.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie 2024 (892 KB).
Vorgehensweise:
Das Förderprogramm gilt für das Jahr 2024 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Maßnahme bis spätestens 31.12.2024 umgesetzt werden.
Zum Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgasneutralität bis 2040 ist es unter anderem nötig, den Energiebedarf des vorhandenen Gebäudebestands so weit wie möglich zu senken. Die Stadt Weinheim stockt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Zuschuss zu bestimmten Einzelmaßnahmen (EM) auf. Ziel ist es, den Energieverbrauch und damit den Ausstoß von Treibhausgasen dauerhaft zu reduzieren.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
• Dämmung von Dachflächen
• Dämmung der Außenwand.
• Wärmepumpen
Der Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik beträgt pro Gebäude maximal 5.000 Euro. Für den Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gibt es einen zusätzlichen Bonus. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer:innen von Gebäuden in Weinheim.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie 2024 (843 KB).
Vorgehensweise:
Das Förderprogramm gilt für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Maßnahme bis spätestens 31.12.2024 umgesetzt werden.
Zum Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgasneutralität bis 2040 ist es unter anderem nötig, Gebäude mit Wärme aus erneuerbaren Energiequellen zu beheizen. Eine Möglichkeit hierzu bietet der Anschluss an Wärmenetze, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Die Stadt Weinheim fördert mit dieser Richtlinie Hausanschlüsse an Wärme- und Gebäudenetze bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in Weinheim mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 €. Die Gebäude müssen in einem Gebiet in weinheim liegen, in dem ein Wärme- oder Gebäudenetz vorhanden ist, welches mit mindesten 65% erneuerbaren Energien betrieben wird. Es darf außerdem kein Anschlusszwang für das Gebäude vorliegen, um die Förderung zu erhalten.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie 2024 (1,2 MB).
Der Zuschuss wird wie folgt beantragt:
Die Kosten müssen zunächst vom Hauseigentümer bzw. von der Hauseigentümerin selbst getragen werden. Der Zuschuss kann nach Abschluss der Maßnahme bei der Bewilligungsstelle mit den folgenden Unterlagen beantragt werden.
Das Förderprogramm gilt für das Jahr 2024 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Maßnahme bis spätestens 31.12.2024 umgesetzt werden.
Die Stadt Weinheim möchte einen Beitrag zum Erhalt bzw. der Verbesserung eines guten Stadtklimas und der Biodiversität leisten. Dach- und Fassadenbegrünungen sind hierfür ein wichtiger Baustein. Begrünte Dächer und Fassaden bieten Pflanzen und Tieren neue Lebensräume und tragen somit zur Biotopanreicherung bei. Gründächer filtern außerdem Schadstoffe aus der Luft und sorgen durch Verdunstung von gespeichertem Wasser speziell im Sommer für Kühlung und Luftbefeuchtung.
Daher hat der Gemeinderat ein Förderprogramm beschlossen, in dem 20.000 Euro für Zuschüsse zu Dach- und Fassadenbegrünungen bereitstehen.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie 2024 (889 KB).
Der Zuschuss wird wie folgt beantragt:
Das Förderprogramm gilt für das Jahr 2024 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Maßnahme bis spätestens 31.12.2024 umgesetzt werden.
Bäume leisten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und des Mikroklimas. Bei Hitze im Sommer spenden sie Schatten und verhindern das Aufheizen der umgebenden Flächen.
Mit dieser Förderung soll erreicht werden, dass auf Privatgrundstücken mehr Bäume gepflanzt werden. Daher hat der Gemeinderat ein Förderprogramm beschlossen, in dem 10.000 Euro für Zuschüsse für Baumpflanzungen bereitstehen.
Hier finden Sie folgende Informationen:
Förderrichtlinie für Baumpflanzungen (702 KB)
Liste mit empfohlenen Baumarten (613 KB)
Pflanzanleitung (451 KB)
Der Ausbau der erneuerbaren Energien leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase. Die Photovoltaik kann hierzu einen großen Anteil leisten, da sie mit Blick auf die bisher ungenutzten Dachflächen noch viel Potenzial hat. Mit unserer Solarinitiative beraten wir Hauseigentümer, Wohnungsunternehmen und Mieter über die Möglichkeiten zum Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach, was hier zu beachten ist und wie sich deren Beitrag zum Klimaschutz und die Wirtschaftlichkeit darstellt.
Zusammen mit der Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis (KLiBA) bieten wir Ihnen individuelle, kostenlose telefonische oder schriftliche Beratungen mit wichtigen Informationen zur eigenen Photovoltaikanlage. Zur Vorbereitung benötigt die KliBA einige Angaben, die Sie in ein Formular eintragen können. Hier der Link zum Formular.
Die KliBA erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: 06221 / 998 75-0
Die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen auf lokaler Ebene stellt einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz dar. Mit der Förderung steckerfertiger Photovoltaikanlagen, im Folgenden Balkonkraftwerke genannt, können auch diejenigen selbst Strom erzeugen, die nicht über Dachflächen zur Installation einer Photovoltaikanlage verfügen. Die Installation des Balkonkraftwerkes ist relativ einfach und der erforderliche finanzielle Aufwand überschaubar. Der selbst erzeugte Strom wird direkt in der Wohnung verbraucht.
Die Stadt Weinheim fördert die Anschaffung von Balkonkraftwerken pro Wohn- bzw. Nutzungseinheit mit einem Zuschuss von bis zu 100 €.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie 2024 (1,4 MB).
WICHTIG - BITTE BEACHTEN: Die Beantragung des Zuschusses bzw. die Bewilligung ersetzt nicht die nach aktuell gültiger Rechtslage bestehenden Meldepflichten. Diese sind in Ihrer Betreiberverantwortung und von Ihnen entsprechend der gültigen Rechtsvorschriften vorzunehmen. Eine Prüfung seitens der Stadt Weinheim findet nicht statt. Bitte lesen Sie unbedingt die Förderrichtlinie!
Der Zuschuss wird wie folgt beantragt:
Sobald Sie das Balkonkraftwerk installiert haben, kann der Förderantrag mit den folgenden Anlagen eingereicht werden:
Die Erzeugung von Strom aus regenretaiven Energiequellen auf lokaler Ebene stellt einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz dar. Durch Photovoltaik-Anlagen, die auf Dachflächen installiert werden, kann regenerativer Strom für den Eigenverbrauch und für die Einspeisung ins Stromnetz erzeugt werden. Die Technik dafür ist etabliert und auf Weinheims Dächern gibt es noch viel Potential für neue Photovoltaik-Anlagen.
Laut des Solarenergie-Förderverins Deutschland e.V. hat "Die Nachbarschaft [...] einen großen Einfluss auf den Ausbau der Solarenergie." Die Aktion "Packdrauf - Dein Dach kann das auch" unterstützt den nachbarschaftlichen Austausch zu Solarenergie.
Daher hat der Gemeinderat ein Förderprogramm beschlossen, in dem 2.000 Euro für Zuschüsse für die Umsetzung von Solartreffs bereitstehen.
Hier zeigen Besitzer:innen von Photovoltaik-Anlagen ihre eigene Anlage und berichten unterstützt von registrierten Solar-Botschafter:innen von Ihren Erfahrungen. Die Vorgehensweise ist beschrieben unter www.packsdrauf.de/gastgeberin.
Gefördert wird die Organisation und Durchführung privater Solartreffs in Weinheim einmalig je Haushalt mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie 2024. (1,4 MB)
Der Zuschuss wird wie folgt beantragt:
Bitte füllen Sie den Förderantrag aus und reichen diesen nach Umsetzung des Solartreffs ein. Hier geangen Sie zum Förderantrag (426 KB).
Das Förderprogramm gilt für das Jahr 2024 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Maßnahme bis spätestens 31.12.2024 umgesetzt werden.
Zuschuss für die Anmietung von Spülmaschinen und Spülmobilen
Mit dieser Förderrichtlinie soll der Einsatz von Mehrweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen gefördert werden. Durch den Einsatz von Mehrweggeschirr können erhebliche Mengen an Abfall, der durch die Nutzung von Einweggeschirr entstehen würde, vermieden werden.
Die Stadt Weinheim fördert die Anmietung von Spülmaschinen und Spülmobilen mit einem Zuschuss von 50 % der nachgewiesenen Mietkosten, maximal 200 €. Der Zuschuss wird für höchstens zwei Veranstaltungen im Jahr pro Verein gewährt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie 2024 (596 KB).
Die Antragsstellung erfolgt durch Einreichen des Antragsformulars und Kopie der Rechnung.
Bei der Thermografie werden mit Hilfe einer Wärmebildkamera Fotos gemacht, auf denen die Intensität der Infrarotstrahlung, die von einem Gebäude ausgeht, sichtbar wird. Auf den dadurch entstehenden Wärmebildern kann man die Oberflächentemperatur des Gebäudes sehen.
Dadurch lassen sich:
Wärmebrücken und Wärmeverluste aufdecken
Undichte Fenster und Türen erkennen
Durchfeuchtungen/Leckagen feststellen
Ursachen für Schimmelbildung erkennen
Die Stadt Weinheim fördert das Thermografie-Paket der AVR Energie GmbH auch dieses Jahr wieder mit einem Zuschuss von 50 €. Es kostet daher für Weinheimer Gebäude nur 99 € anstatt 149 €. Das Angebot gilt sowohl für Privathäuser, als auch für Geschäftsgebäude. Das Thermografie-Paket beinhaltet sechs Bilder und einen Ergebnisbericht. Die Aufnahmen werden in den kalten Monaten Anfang 2025 durchgeführt, den Bericht erhalten Sie etwa drei bis vier Wochen danach.
Thermografie-Aufnahmen alleine reichen allerdings nicht. Die entdeckten Wärmeverluste sollten danach auch behoben werden. Ja nach Umfang empfiehlt sich, mit dem Energiebericht der Thermografie-Aktion zur Energieberatung zu gehen. Die Energieberatung der Stadt Weinheim ist kostenlos und wird von der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg - Rhein-Neckar-Kreis (KliBA) durchgeführt. Weitere Informationen zu den Sprechstunden finden sie auf der Homepage der Stadt Weinheim (www.weinheim.de/energieberatung).
Die empfohlene Vorgehensweise ist:
1. Thermografie-Paket bestellen: Bestellformular (468 KB)
2. Energieberatung durch die KliBA (mit dem Ergebnisbericht der Thermografie-Aktion):
www.weinheim.de/energieberatung
Die Stadt Weinheim organisiert in unregelmäßigen Abständen kostenlose Vorträge zu verschiedenen Klimaschutz Themen u.A. zum Thema Photovoltaik. Informationen zu vergangenen und anstehenden Vorträgen finden Sie hier.
Wer in Baden-Württemberg z.B. ein Gebäude plant und baut, oder wer eine grundlegende Dachsanierung vornimmt, ist zur Realisierung einer Photovoltaikanlage oder entsprechenden Ersatzmaßnahmen verpflichtet. Mit dem Praxisleitfaden des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg werden Bauherrinnen und Bauherren bei der praktischen Umsetzung der Photovoltaikpflicht begleitet. Im Leitfaden werden die Vorschriften erläutert und erklärt, wie am einfachsten vorzugehen ist, um die Anforderungen einzuhalten.
Hier gelangen Sie zum Leitfaden.
Der Energieatlas gibt eine erste Einschätzung über die Eignung der Dachfläche Ihres Gebäudes zum Aufbau einer Photovoltaikanlage. Zusätzlich ist eine Prüfung vor Ort erforderlich.