Friedhof Oberflockenbach
Die Toten aus Oberflockenbach mit den Ortsteilen Steinklingen und Wünschmichelbach fanden früher im Kirchhof Leutershausen ihre letzte Ruhestätte.
Die Überführung der Leichen erfolgte mit Pferde- oder Viehwagen. Zusammen mit der Beerdigung und dem sich oft anschließenden „Leichenschmaus“ war dies eine äußerst zeitaufwändige Angelegenheit; wohl eine Ursache dafür, dass die Verstorbenen aus Oberflockenbach später auf dem Friedhof von Heiligkreuz bestattet wurden.
Im Jahr 1885 war dieser trotz wiederholter Erweiterungen wiederum zu klein geworden. Oberflockenbach legte seinen eigenen Friedhof auf der „Hummelhöhe“ an, die erste Beerdigung fand hier im April 1886 statt.
Das alte Friedhofshäuschen wurde durch die am 13. Juni 1964 eingeweihte Trauerhalle mit Kühlzelle und verschiedenen Nebenräumen ersetzt.
Auf der Rückseite des Friedhofsgebäudes wurde 2005 der erste Bauabschnitt der neuen Urnenwand mit 12 Kammern errichtet, der endgültige Ausbau wurde 2008 fortgesetzt.
Gleich hinter der Trauerhalle, vor dem Beginn der Gräberreihen, befindet sich eine denkmalgeschützte Kostbarkeit:
Fünf gußeiserne Grabkreuze, z.T. aus dem 19. Jahrhundert.
(Text nach dem von Gerhard Schmitt verfassten „Heimatbuch Oberflockenbach“)
Erweiterte Bestattungsmöglichkeiten
Neben den klassischen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen stehen auf dem Friedhof Oberflockenbach auch Grabfelder mit integrierter Grabpflege zur Verfügung.
In diesen Grabanlagen haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit zwischen mehreren Grabarten zu wählen. Es stehen Urnengrabstätten in versch. Ausführungen zur Auswahl. So kann man zwischen einer individuellen Grabstätte mit eigenem Grabmal oder einer Gemeinschaftsstele wählen. In einem eigens dafür erbauten Feld besteht auch die Möglichkeit eine Urne an einem Baum beizusetzen.
In diesen Grabfeldern müssen die Hinterbliebenen nicht mehr für die Grabpflege aufkommen, sondern können sich ausschließlich auf den Besuch des Verstorbenen konzentrieren. Die Grabpflege sowie die Räumung des Grabmals nach Ablauf der Nutzungszeit ist über einen Rahmenvertag gesichert.