Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Verlobung

Eine Verlobung ist das Versprechen zweier Menschen zu heiraten.

Auf bestimmte äußere Formen wie beispielsweise einen Ringwechsel oder eine Verlobungsanzeige kommt es nicht an.

Rechtlich gesehen ist die Verlobung ein Vertrag. Durch diesen verpflichten sich die Paare zur Eheschließung.

Die Verpflichtung ist nicht erzwingbar. Jeder Partner oder jede Partnerin kann die Verlobung einseitig auflösen. Der andere Partner oder die andere Partnerin kann die Ehe nicht einklagen.

Bei einer Auflösung können die Partner die Verlobungsgeschenke zurückfordern.
Ebenso besteht eine Schadenersatzpflicht der Person, die sich ohne wichtigen Grund von der Verlobung löst oder die die Auflösung verschuldet hat. Sie muss alle Aufwendungen ersetzen, die in Erwartung der Ehe gemacht wurden, beispielsweise wenn eine Wohnung oder einer Arbeit aufgegeben wurde oder unentgeltliche Dienste erbracht wurden.
Die Ersatzpflicht ist begrenzt und muss den Umständen nach angemessen sein.

Besondere praktische Bedeutung hat die Verlobung beim Zeugnisverweigerungsrecht.

Hinweis: Das Verlobungsversprechen können auch Minderjährige abgeben, wenn sie sich der Folgen ihres Handelns bewusst sind.

Bei der Eheschließung müssen die Verlobten volljährig sein.

Freigabevermerk

Stand: 25.06.2024

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr